Seit über 35 Jahren Kompetenz im Arbeitsrecht
Meine Philosophie
Seit 1975 vermittele ich in Schulungen arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Praxis verständlich für Laien, seit 1995 in Fachanwaltslehrgängen praxisbezogen für rechtsberatende Berufe.
Dabei ist meine Grundüberzeugung, dass der Respekt vor dem Partner Lösungen fördert und rechtliche Auseinandersetzungen verhindert.
Vertrauen und Respekt benötigen weder rechtliche Beratung noch Einigungsstellen oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Betriebsrat sitzen in einem Boot, das nur dann zum geplanten Ziel führt, wenn beide Partner in dieselbe Richtung rudern.
Dazu ist Grundwissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht auf beiden Seiten erforderlich, damit nicht ideologisch gestritten werden muss, sondern ein wechselseitiges Geben und Nehmen die für den Betrieb optimale Lösung erreicht.